Melde- und Abhilfeverfahren

Rechtsverletzung melden

Antify speichert von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladene Inhalte. Für Meldungen rechtswidriger Inhalte gibt es deshalb ein festes Verfahren nach Art. 16 DSA — dieses hier.

Stand: 9. September 2026

01Wann diese Seite der richtige Weg ist

Wer der Auffassung ist, dass ein über Antify zugänglicher Inhalt Rechte verletzt oder rechtswidrig ist, kann das hier melden. Das betrifft insbesondere:

  • urheberrechtlich geschützte Aufnahmen, Songtexte oder Coverbilder
  • Verletzungen von Marken- oder Persönlichkeitsrechten
  • strafbare, jugendgefährdende oder sonst rechtswidrige Inhalte

Grundlage ist Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste (DSA) in Verbindung mit den §§ 7 ff. DDG. Eine allgemeine Überwachungspflicht besteht nicht; nach einer hinreichend begründeten Meldung wird der Inhalt jedoch geprüft.

02So melden Sie

Meldung per E-Mail an [email protected]. Damit die Meldung als hinreichend genau und begründet im Sinne des Art. 16 Abs. 2 DSA gilt, sollte sie enthalten:

  • eine genaue Bezeichnung des Inhalts — am besten die vollständige Adresse der betroffenen Seite (etwa https://antify.org/track/…) oder Titel und Interpret;
  • eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist beziehungsweise welches Recht verletzt wird;
  • bei Urheberrechtsverletzungen: die Angabe der Rechtekette — welches Werk, wer ist Rechteinhaber, in welcher Eigenschaft melden Sie (Rechteinhaber, Bevollmächtigter, Verwertungsgesellschaft);
  • Name und Kontaktadresse der meldenden Person oder Stelle (bei Meldungen ohne Bezug zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist die Angabe erforderlich);
  • eine Bestätigung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.

Meldung schreiben

03Was danach passiert

  • Eingangsbestätigung: Enthält die Meldung eine Kontaktadresse, wird der Eingang unverzüglich bestätigt.
  • Prüfung: Die Meldung wird sorgfältig, frei von Willkür und ohne Automatismus geprüft.
  • Maßnahme: Erweist sich die Beanstandung als begründet, wird der Inhalt entfernt oder gesperrt — in der Regel innerhalb weniger Tage nach Kenntnis. Bei offensichtlichen Rechtsverletzungen sofort.
  • Mitteilung: Die meldende Person wird über die Entscheidung samt Begründung unterrichtet. Die hochladende Person wird ebenfalls über die Entfernung und deren Gründe informiert.
  • Widerspruch: Wer meint, sein Inhalt sei zu Unrecht entfernt worden, kann der Entscheidung unter derselben Adresse widersprechen. Der Widerspruch wird erneut geprüft; erweist er sich als berechtigt, wird der Inhalt wiederhergestellt.
Wiederholte Verstöße führen zur Sperrung des betreffenden Kontos. Offensichtlich unbegründete oder missbräuchliche Massenmeldungen können ihrerseits dazu führen, dass weitere Meldungen derselben Stelle nachrangig behandelt werden (Art. 23 DSA).

04Hinweis für Betroffene eines Uploads

Wurde ein von Ihnen hochgeladener Inhalt entfernt und halten Sie das für falsch, schildern Sie den Sachverhalt bitte unter [email protected] — mit dem Titel, dem Zeitpunkt des Uploads und der Angabe, worauf Ihre Berechtigung beruht (eigenes Werk, Lizenz, Einwilligung). Der Vorgang wird dann erneut geprüft.

05Was diese Seite nicht leistet

Der Betreiber ist keine Schiedsstelle und entscheidet nicht über streitige Rechtsfragen zwischen Dritten. Bleibt eine Beanstandung streitig, steht der Rechtsweg offen. Der Betreiber wirkt an gerichtlichen und behördlichen Verfahren im gesetzlich vorgesehenen Rahmen mit.